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Datenschutz und sich ändernde rechtliche Anforderungen sind ein wichtiges Thema, machen aber
unheimlich viel Arbeit, wenn man es ernst nimmt. Und das sollte man.
Insbesondere auch für deine Kunden ist es wichtig zu wissen, dass ihre
Daten bei dir sicher sind, und dass bei Kontakten über deine Website alles ordnungsgemäß
abläuft.
Datenschutz ist Marketing, Datenschutz schafft Vertrauen!
Damit du in dieser Hinsicht ruhiger schlafen kannst, habe ich eine Vielzahl von
Maßnahmen getroffen, die
deiner Weingut-Website und damit dir und auch deinen Gästen und Kunden zugute kommen.
Was es damit auf sich hat, erläutere ich dir hier.
Ich bin Premium-Agentur-Partner bei
eRecht24.de,
der Online-Plattform einer
Anwaltskanzlei, die sich auf Internetrecht spezialisiert hat.
Auf diese Weise habe ich Zugang zu Rechtstexten und entsprechenden
Informationen, die ich in meine Online-Anwendung "Die-Weingut-Website" einfließen lasse
und so eine rechtskonforme Gestaltung deiner Weingut-Website ermöglichen kann.
Zwei Beispiele, wo du dir selber keine Gedanken machen musst:
Aufgrund dieser Hinweise sind deine Anfrageformulare von Anfang an datenschutzrechtlich
korrekt aufgebaut. Und wenn du Bilder von Dritten verwendest,
dann werden automatisch die von dir eingetragenen Urheber rechtlich korrekt am jeweiligen Bild genannt.
Über meine
eRecht24.de-Mitgliedschaft
informiere ich mich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen bzgl. Datenschutz und
Internetrecht und berücksichtige diese Rechtstipps
automatisch bei der Weiterentwicklung deiner Website.
Ich benachrichtige dich, wenn Anpassungen erforderlich sind und führe diese dann durch,
ohne dass du diese extra beauftragen oder bezahlen musst!
Mein Service z.B.:
Durch meine Premium-Agentur-Partnerschaft bei eRecht24.de steht dir ein kostenloser
Zugang zur Verfügung, über den du als mein Kunde dich ebenfalls informieren kannst.
Du kannst auch an den Webinaren mit Informationen zu aktuellen Themen, die eRecht24.de
regelmäßig im Internet veranstaltet, kostenlos teilnehmen!
So profitierst du zusätzlich von meiner eRecht24.de-Mitgliedschaft und sparst selber
bares Geld!
Deine neue Weingut-Website ist automatisch von Anfang an mit Funktionen ausgestattet, die dir bei der Erfüllung der DSGVO-Anforderungen helfen. Diese stehen dir in deinem Nutzerbereich für deine neue Weingut-Website, wo du alle Daten pflegen und deine Statistiken einsehen kannst, zur Verfügung. Dazu gehören:
Als Premium-Partner von eRecht24.de kann ich den dort zur Verfügung gestellten
Generator benutzen, um für dich und deine neue Weingut-Website
ein rechtssicheres Impressum zu erstellen. Dazu gehen wir online gemeinsam die zugehörigen
Fragen durch, sodass das Impressum genau zu dir und deinem Weingut passt.
Als Premium-Partner von eRecht24.de kann ich den dort
zur Verfügung gestellten erweiterten
Generator benutzen, um für dich und deine neue Weingut-Website
eine rechtssichere Datenschutzerklärung zu erstellen. Dazu gehen wir online gemeinsam die zugehörigen
Fragen durch, sodass die Datenschutzerklärung genau zu dir und deinem Weingut passt.
Das alte Cookie-Banner hat ausgedient; wer es jetzt noch verwendet, ist
abmahngefährdet. Stattdessen ein professionelles Cookie-Consent-Tool einzusetzen,
gibt viel Sicherheit.
Als Premium-Partner von eRecht24.de kann ich das dort
zur Verfügung gestellte Cookie-Consent-Tool von UserCentrics
für dich und deine neue Weingut-Website einsetzen. Ohne Aufwand für dich.
Wenn du jemandem deinen Newsletter zusenden wilst, dann benötigst du seine Einwilligung, die du auch
dokumentieren und nachweisen können solltest. Eine rechtssichere Einwilligung erhältst du mit dem
sog. Double-Opt-In-Verfahren, das wie folgt funktioniert:
Wenn ein Webseitenbesucher ein Anfrageformular ausfüllt und absendet, so erhält er zunächst
eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, den er klicken muss, damit die Anfrage endgültig
zu dir abgesendet wird. Dadurch ist sichergestellt, dass die Anfrage tatsächlich von dieser
E-Mail-Adresse kommt.
Das Double-Opt-In-Verfahren steht deiner Weingut-Website automatisch zur Verfügung! Eventuelle
rechtlich notwendige Anpassungen, die sich aus Hinweisen von eRecht24.de ergeben, nehme
ich automatisch vor.
Desweiteren kannst du über die E-Mail-Auskunft in deinem Nutzerbereich auch
nachweisen, dass ein Newsletterabonnent (eine E-Mail-Adresse)
sich per Double-Opt-In-Verfahren für den Newsletter eingetragen hat und erfüllen damit
deine entsprechenden DSGVO-Pflichten.
Sämtliche Anfrageformulare deiner neuen Weingut-Website sind mit dem Double-Opt-In-Verfahren ausgestattet! Rechtlich gefordert ist dies zwar nur für Newsletteranmeldungen, aber es hat die folgenden großen Vorteile, wenn man das Verfahren grundsätzlich anwendet:
Im Mitgliederbereich veröffentlicht eRecht24.de regelmäßig Hinweise, ob Änderungen am Impressum
und an der Datenschutzerklärung erforderlich sind. Das schlägt sich dann in Änderungen und
Ergänzungen in den Rechtstexte-Generatoren von eRecht24.de nieder.
Beim Impressum sind Änderungen oder Erweiterungen selten, aber seit der
DSGVO gibt es fast monatlich Änderungen im Umfeld der Datenschutzerklärung.
Regelmäßig prüfe ich die eRecht24.de-Hinweise und kann dann das Impressum und/oder die
Datenschutzerklärung mit den eRecht24-Generatoren neu
erzeugen und nach Absprache mit dir auf deiner Website einstellen.
Dies ist ein Extra-Service, den du ergänzend zu deiner neuen Weingut-Website dazu buchen kannst.
Als Partner der IT-Recht-Kanzlei
kann ich dir das
AGB-Starter-Paket der IT-Recht-Kanzlei empfehlen.
Damit erhältst du konfigurierbare Shop-AGBs und -Widerrufhinweise, inklusive
Updates! Damit du stets auf der sicheren Seite bist.