Hintergrundbild-Urheber: karandaev / 123RF Lizenzfreie Bilder
Stefan Hollmann | 20. Dezember 2019
Datenschutz und sich ändernde rechtliche Anforderungen sind ein wichtiges Thema, machen aber
unheimlich viel Arbeit, wenn man es ernst nimmt. Und das sollte man.
Insbesondere auch für Ihre Kunden ist es wichtig zu wissen, dass ihre
Daten bei Ihnen sicher sind, und dass bei Kontakten über Ihre Website alles ordnungsgemäß
abläuft.
Datenschutz ist Marketing, Datenschutz schafft Vertrauen!
Damit Sie in dieser Hinsicht ruhiger schlafen können, habe ich eine Vielzahl von
Maßnahmen getroffen, die
Ihrer Weingut-Website und damit Ihnen und auch Ihren Gästen und Kunden zugute kommen.
Was es damit auf sich hat, erläutere ich Ihnen hier.
Ich bin Premium-Agentur-Partner bei
eRecht24.de,
der Online-Plattform einer
Anwaltskanzlei, die sich auf Internetrecht spezialisiert hat.
Auf diese Weise habe ich Zugang zu Rechtstexten und entsprechenden
Informationen, die ich in meine Online-Anwendung "Die-Weingut-Website" einfließen lasse
und so eine rechtskonforme Gestaltung Ihrer Weingut-Website ermöglichen kann.
Zwei Beispiele, wo Sie sich selber keine Gedanken machen müssen:
Aufgrund dieser Hinweise sind Ihre Anfrageformulare von Anfang an datenschutzrechtlich
korrekt aufgebaut. Und wenn Sie Bilder von Dritten verwenden,
dann werden automatisch diese Urheber rechtlich korrekt am jeweiligen Bild genannt.
Über meine
eRecht24.de-Mitgliedschaft
informiere ich mich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen bzgl. Datenschutz und
Internetrecht und berücksichtige diese Rechtstipps
automatisch bei der Weiterentwicklung Ihrer Website.
Ich benachrichtige Sie, wenn Anpassungen erforderlich sind und führe diese dann durch,
ohne dass Sie diese extra beauftragen oder bezahlen müssen!
Mein Service z.B.:
Durch meine Premium-Agentur-Partnerschaft bei eRecht24.de steht Ihnen ein kostenloser
Zugang zur Verfügung, über den Sie als mein Kunde sich ebenfalls informieren können.
Sie können auch an den Webinaren mit Informationen zu aktuellen Themen, die eRecht24.de
regelmäßig im Internet veranstaltet, kostenlos teilnehmen!
So profitieren Sie zusätzlich von meiner eRecht24.de-Mitgliedschaft und sparen selber
bares Geld!
Ihre neue Weingut-Website ist automatisch von Anfang an mit Funktionen ausgestattet, die Ihnen bei der Erfüllung der DSGVO-Anforderungen helfen. Diese stehen Ihnen in Ihrem Nutzerbereich für Ihre neue Weingut-Website, wo Sie alle Daten pflegen und Ihre Statistiken einsehen können, zur Verfügung. Dazu gehören:
Durch meine eRecht24.de-Mitgliedschaft kann ich den dort zur Verfügung gestellten
Generator benutzen, um für Sie und Ihre neue Weingut-Website
ein rechtssicheres Impressum zu erstellen. Dazu gehen wir online gemeinsam die zugehörigen
Fragen durch, sodass das Impressum genau zu Ihnen und Ihrem Weingut passt.
Durch meine eRecht24.de-Mitgliedschaft kann ich den dort im Mitgliederbereich
zur Verfügung gestellten erweiterten
Generator benutzen, um für Sie und Ihre neue Weingut-Website
eine rechtssichere Datenschutzerklärung zu erstellen. Dazu gehen wir online gemeinsam die zugehörigen
Fragen durch, sodass die Datenschutzerklärung genau zu Ihnen und Ihrem Weingut passt.
Wenn Sie jemandem Ihren Newsletter zusenden wollen, dann benötigen Sie seine Einwilligung, die Sie auch
dokumentieren und nachweisen können sollten. Eine rechtssichere Einwilligung erhalten Sie mit dem
sog. Double-Opt-In-Verfahren, das wie folgt funktioniert:
Wenn ein Webseitenbesucher ein Anfrageformular ausfüllt und absendet, so erhält er zunächst
eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, den er klicken muss, damit die Anfrage endgültig
zu Ihnen abgesendet wird. Dadurch ist sichergestellt, dass die Anfrage tatsächlich von dieser
E-Mail-Adresse kommt.
Das Double-Opt-In-Verfahren steht Ihrer Weingut-Website automatisch zur Verfügung! Eventuelle
rechtlich notwendige Anpassungen, die sich aus Hinweisen von eRecht24.de ergeben, nehme
ich automatisch vor.
Desweiteren können Sie über die E-Mail-Auskunft in Ihrem Nutzerbereich auch
nachweisen, dass ein Newsletterabonnent (eine E-Mail-Adresse)
sich per Double-Opt-In-Verfahren für den Newsletter eingetragen hat und erfüllen damit
Ihre entsprechenden DSGVO-Pflichten.
Sämtliche Anfrageformulare Ihrer neuen Weingut-Website sind mit dem Double-Opt-In-Verfahren ausgestattet! Rechtlich gefordert ist dies zwar nur für Newsletteranmeldungen, aber es hat die folgenden großen Vorteile, wenn man das Verfahren grundsätzlich anwendet:
Im Mitgliederbereich veröffentlicht eRecht24.de regelmäßig Hinweise, ob Änderungen am Impressum
und an der Datenschutzerklärung erforderlich sind. Das schlägt sich dann in Änderungen und
Ergänzungen in den Rechtstexte-Generatoren von eRecht24.de nieder.
In diesem Jahr (2019) hat sich am Impressum wenig getan, dafür fast monatlich etwas an der
Datenschutzerklärung. Und es ist abzusehen, dass es bzgl. Datenschutz nächstes Jahr weiterhin sehr
lebhaft zugeht...
Monatlich prüfe ich die eRecht24.de-Hinweise und kann dann das Impressum und/oder die
Datenschutzerklärung mit den eRecht24-Generatoren neu
erzeugen und nach Absprache mit Ihnen auf Ihrer Website einstellen.
Dies ist ein Extra-Service, den Sie ergänzend zu Ihrer neuen Weingut-Website dazu buchen können.